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News - Januar 2008

 

09-Jan-2008

Reform des Baurechts - Bauarbeiten ohne Lizenz

Ab März 2008 tritt ein Gesetzesdekret in Kraft, welches das öffentliche Bauverfahrensrecht vereinfachen soll. Es ist dann nicht mehr erforderlich für z.B. Innenarbeiten eine Genehmigung der Cãmara einzuholen, wenn es zu keiner Änderung der Stabilitätsstruktur, Höhe der Fasade, Form der Aussenwände oder des Daches des Hauses führt.
Es genügt die Anzeige des Beginns mit dem Bauvorhaben bei der Cãmara. Erhebt diese innerhalb von 20 Tagen nach Eingang der Anzeige keine Einwände, gilt das Vorhaben als stillschweigend genehmigt. Außer den bereits genannten Innenarbeiten ist in einigen Fällen ebenfalls keine Genehmigung mehr notwendig wie z.B. bei dem Bau von Schwimmbädern, die zu einem Hauptgebäude gehören.

Eine weitere Änderung besteht darin, dass auch für die Erteilung der Wohn- und Nutzungslizenzen keine Inspektionen mehr nötig sind, es sei denn, der Architekt oder Ingenieur übernimmt nicht die volle Verantwortung. In solchen Fällen hat die Cãmara 15 Tage Zeit für eine derartige Prüfung. Geschieht das nicht innerhalb dieser Zeitspanne, ist das Eigentum automatisch für Wohnzwecke zugelassen.

Grundsätzlich sollte der Architekt bzw. Ingenieur wissen, welche Bauvorhaben genehmigungs- oder anzeigepflichtig sind. Erkundigen Sie sich deshalb vor Baubeginn genau über die aktuelle Gesetzeslage, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Alle Angaben ohne Gewähr.

 
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