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09-Jan-2008
Reform des Baurechts - Bauarbeiten ohne Lizenz
Ab März 2008 tritt ein Gesetzesdekret in Kraft, welches
das öffentliche Bauverfahrensrecht vereinfachen soll.
Es ist dann nicht mehr erforderlich für z.B. Innenarbeiten
eine Genehmigung der Cãmara einzuholen, wenn es zu keiner
Änderung der Stabilitätsstruktur, Höhe der Fasade, Form
der Aussenwände oder des Daches des Hauses führt.
Es genügt die Anzeige des Beginns mit dem Bauvorhaben
bei der Cãmara. Erhebt diese innerhalb von 20 Tagen
nach Eingang der Anzeige keine Einwände, gilt das Vorhaben
als stillschweigend genehmigt. Außer den bereits genannten
Innenarbeiten ist in einigen Fällen ebenfalls keine
Genehmigung mehr notwendig wie z.B. bei dem Bau von
Schwimmbädern, die zu einem Hauptgebäude gehören.
Eine weitere Änderung besteht darin, dass auch für
die Erteilung der Wohn- und Nutzungslizenzen keine Inspektionen
mehr nötig sind, es sei denn, der Architekt oder Ingenieur
übernimmt nicht die volle Verantwortung. In solchen
Fällen hat die Cãmara 15 Tage Zeit für eine derartige
Prüfung. Geschieht das nicht innerhalb dieser Zeitspanne,
ist das Eigentum automatisch für Wohnzwecke zugelassen.
Grundsätzlich sollte der Architekt bzw. Ingenieur wissen,
welche Bauvorhaben genehmigungs- oder anzeigepflichtig
sind. Erkundigen Sie sich deshalb vor Baubeginn genau
über die aktuelle Gesetzeslage, um böse Überraschungen
zu vermeiden.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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