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10-Jul-2007
Steuern auf Steuern - Brüssel droht Portugal mit
Klage
(openPR) - Die Europäische Kommision hat Portugal aufgefordert,
binnen 2 Monaten die Steuergesetzgebung bei der Neuzulassung
oder Einfuhr von Autos zu ändern.
Beanstandet wird, dass die Mehrwertsteuer (IVA, z.Zt.
21%) berechnet wird nach dem Kaufpreis zuzüglich Zulassungssteuer
(Imposto Automóvel (IA), ab 1.7. ISV). Brüssel ist der
Meinung, dass es gesetzeswidrig sei, eine Steuer - hier
die Zulassungssteuer - mit der Mehrwertsteuer zu belegen.
Folgt Portugal der Anweisung nicht, wird eine Klage
vor dem Europäischen Gerichtshof folgen.
Experten gehen davon aus, dass Portugal den Rechtsstreit
verlieren wird. Der Europäische Gerichtshof hat in einem
nahezu identischen Fall bereits den Staat Dänemark verurteilt.
Die Verbraucherschutzvereinigung Deco rät, den in den
letzten 4 Jahren gezahlten Mehrwertsteueranteil vom
Finanzamt zurückzufordern.
Artikel lesen unter: www.openpr.de
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